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Unsere Leistungen

Die Oralchirurgie ist ein Fachgebiet der Zahnheilkunde, die von Fachzahnärzten für Oralchirurgie ausgeführt wird. Dazu wird eine vierjährige Weiterbildung auf dem Gebiet der zahnärztlichen Chirurgie absolviert.Die Eingriffe werden in den meisten Fällen ambulant und in Lokalanästhesie durchgeführt. Zu den Eingriffen zählen z.B. das Entfernen von Weisheitszähnen, die Entfernung von chronischen Entzündungen im Bereich der Wurzelspitze oder die Freilegung von verlagerten Zähnen (in Zusammenarbeit mit dem/der Kieferorthopäden/in). Dies ist nur ein kleiner Teil chirurgischer Eingriffe auf dem Gebiet der Oralchirurgie. Die Entfernung von Zysten und Kieferhöhlenentzündungen, dass Erkennen und Therapieren von Schleimhauterkrankung, das Reponieren von durch Trauma verloren gegangene Zähne, die Behandlung von Kieferbrüchen, die Implantologie und die Behandlung von Risikopatienten sind weitere wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben eines Oralchirurgen.

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Die Implantologie ist ein Teilgebiet der Oralchirurgie bei dem eine Zahnlücke durch eine künstliche Zahnwurzel (=Implantat) geschlossen werden kann. Zahnimplantate sind Schrauben aus Titan, die im Kieferknochen fest verankert werden. Titan wird vom Körper komplikationslos integriert, allergische Abwehrreaktionen treten nicht auf (= Biokompatibel). Um ein Implantat setzen zu können, muss ein ausreichendes Knochenangebot vorhanden sein. Dazu kann es notwendig sein Knochen aufzubauen. Der Knochenaufbau erfolgt im Oberkiefer mittels eines Sinuslifts und im Unterkiefer eventuell durch eine Auflagerungsplastik. Die Indikation für das Einbringen eines Implantates in den Kiefer ist jedoch von Patient zu Patient unterschiedlich zu bewerten. Schwere Grunderkrankung (nicht eingestellter Diabetes, Störungen des Immunsystem), schlechte Mundhygiene oder starkes Rauchen können die Indikation für das Setzen eines Implantates einschränken. Dennoch hat das Setzen eines Implantates den Vorteil, dass Nachbarzähne geschont werden und der Knochen am Ort der Implantation stabil gehalten werden kann. Durch Implantate lassen sich nicht nur Zahnlücken schließen. Es besteht auch die Möglichkeit Prothesen zu stabilisieren und rein implantatgetragene Brücken anzufertigen. Welche Lösung für Sie notwendig bzw. möglich ist, würden Sie mit uns in einem Beratungsgespräch entscheiden.

Bei einer Augmentation spricht man von einem Aufbau des Kieferknochens. Im Oberkiefer bezeichnet man die Augmentation als Sinuslift. Im Unterkiefer ist die Augmentation z.B. mittels eines Knochenblocks möglich. Dabei soll erreicht werden, dass ein ausreichendes Knochenangebot für die Implantation eines Implantates geschaffen wird.

Unter der Wurzelspitzenresektion versteht man die Entfernung der Wurzelspitzen eines erkrankten Zahnes. Hierbei ist es notwendig im Zuge der Wurzelspitzenresektion eine Wurzelkanalbehandlung mit Wurzelkanalfüllung des betroffenen Zahnes durchzuführen (orthograde Wurzelkanalfüllung). Sollte bereits eine Wurzelkanalfüllung bestehen, besteht die Möglichkeit den Wurzelkanal von der Wurzelspitze her bakteriendicht zu verschließen (retrograde Wurzelkanalfüllung). Ein Erfolg dieser Behandlung kann jedoch erst 6 Monate nach Behandlungsende beurteilt werden.

Die Indikation zur Entfernung der Weisheitszähne ist z.B. gegeben, wenn kein Platz im Oberkiefer bzw. Unterkiefer besteht. Bei durchbrechenden Weisheitszähnen besteht zusätzlich die Möglichkeit, dass Schmerzen und Entzündungen im Weichgewebe und Kieferknochen entstehen können. Auch in diesem Fall ist es notwendig die Weisheitszähne zu entfernen.

Zysten sind gutartige Gebilde, welche mit Flüssigkeit oder kristallinem Brei gefüllt sein können. Weil Zysten verdrängend wachsen, ist es notwendig sie zu entfernen, da sie sonst eventuell Nachbarstrukturen verletzen oder verdrängen könnten. Die Entfernung geschieht in der Regel durch Zystektomie (vollständige Entfernung der Zyste). Bei einer sehr großen Zyste(ab ca. 2cm Durchmesser), wird die Zyste jedoch zunächst eröffnet (Zystostomie) und zu einem späteren Zeitpunkt vollständig entfernt. Beim zweiten Eingriff ist die Zystenhöhle in der Regel kleiner, so dass die Zyste dann vollständig entfernt werden kann und das Risiko für die Verletzung von Nachbarstrukturen (wie Nachbarzähne, Nerv) wesentlich geringer ist.

In Absprache mit einem Kieferorthopäden/-in kann es notwendig sein verlagerte Zähne freizulegen. Hierzu wird der betroffene Zahn in einem ambulanten operativen Eingriff vom umliegenden Weichgewebe und Knochengewebe freigelegt. Danach erfolgt die Eingliederung des verlagerten Zahnes durch den/die Kieferorthopäden/-in.

Bei stark auseinanderklaffenden Schneidezähnen kann durch Entfernung des Lippenbändchens die Möglichkeit geschaffen werden, dass eine bestehende Frontzahnlücke mit Hilfe einer Zahnspange vom Kieferorthopäden geschlossen werden kann.

Die Behandlung der Kieferhöhle umfasst die Entfernung von Entzündungen (z.B. Abszesse der Kieferhöhle), Fremdkörpern (z.B. überstopftes Wurzelfüllmaterial) oder Zysten. Ein offen lassen einer Kieferhöhle (außer beim Kieferhöhlen-Abszess =>Abfluss schaffen) sollte vermieden werden. Hierzu ist eine plastische Deckung der offenen Kieferhöhle erforderlich.

Ein Unfall, Sturz oder Rangelei kann dazu führen, dass es zu einer Fraktur des Kieferknochens kommt. Diese Fraktur sollte schnellst möglichst versorgt werden. Durch Schienung der Frakturstelle soll zunächst eine Ruhigstellung der betroffenen Region bewirkt werden. In einem weiteren Eingriff kann dann die Frakturstelle durch Osteosyntheseplatten (Miniplatten) stabilisiert werden. Auch ein Zahntrauma wird in der Regel durch Reposition des Zahnes sowie des Kieferknochens und Schienung versorgt. Der Patient bleibt bis zum Abschluss der Behandlung unter fachzahnärztlicher Kontrolle.

Zur Parodontalchirurgie zählt die Behandlung von Zahnfleischerkrankung wie die Parodontitis. Bei der Parodontitis spricht man von einer Entzündung des Zahnhalteapparates. Dabei können Entzündungen vom Weichgewebe auf den Kieferknochen übergreifen, was langfristig gesehen zu einem Rückgang des Kieferknochens und meistens auch des Zahnfleisches führt. Folgen daraus sind die Lockerung bzw. der Verlust einzelner oder mehrerer Zähne. Die Parodontalchirurgie hat die Aufgabe durch Reinigung der Wurzeloberfläche oder weiterführend, durch Aufbau von Knochenstrukturen und Weichgewebe (z.B. Rezessionsdeckung) die Mundgesundheit zu erreichen und langfristig zu erhalten.

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Eine weitere Aufgabe des Oralchirurgen, ist die Betreuung von Risikopatienten. Das sind in der Regel Patienten, die z.B. blutverdünnende Medikamente einnehmen, aufgrund einer Erkrankung des Herzkreislaufsystems. Durch die Einnahme von Blutverdünnern besteht die Gefahr, dass es zu stärkeren Blutungen während des operativen Eingriffes kommt, oder nach einem operativen Eingriff eine sogenannte Nachblutung auftritt. Hierzu ist es wichtig, dass der Patient in einem Vorgespräch über eventuell auftretende Komplikation aufgeklärt wird. Eine interdisziplinäre Absprache mit dem behandelnden Hausarzt, Internisten oder Kardiologen ist angezeigt um Risiken zu minimieren. Im Zuge einer Osteoporosebehandlung oder einer Tumorbehandlung müssen manche Patienten Bisphosphonate einnehmen. Auch hier ist ein Vorgespräch mit dem Patienten und dem behandelnden Arzt (z.B. Onkologen) notwendig.